Energieausweis für Wohnungen
Wie laut Ministerialdekret des 26. Juni 2009 ist im Falle eines Kauf- oder Mietvertrages vorgeschrieben, dass der Besitzer der Immobilie im Besitz eines Nachweises des Energiebedarfs ist. Dieser muss auch dem Käufer bzw. Mieter ausgehändigt werden.
Laut Landesregierungsbeschluss gilt dafür auch der KlimaHaus Energieausweis, der für das gesamte Gebäude ausgestellt wurde. Sollte aber für das Gebäude kein Ausweis vorliegen, kann für die einzelnen Wohnungen ein qualifizierter Techniker die Energiebescheinigung ausstellen. Für diese vereinfachte Berechnung kann die kostenlose Software DOCET des ITC-CNR verwendet werden. Für Gebäude mit sehr hohen Energiekosten (Energieklasse G), kann auch eine Eigenerklärung abgegeben werden.
Laut Landesregierungsbeschluss gilt dafür auch der KlimaHaus Energieausweis, der für das gesamte Gebäude ausgestellt wurde. Sollte aber für das Gebäude kein Ausweis vorliegen, kann für die einzelnen Wohnungen ein qualifizierter Techniker die Energiebescheinigung ausstellen. Für diese vereinfachte Berechnung kann die kostenlose Software DOCET des ITC-CNR verwendet werden. Für Gebäude mit sehr hohen Energiekosten (Energieklasse G), kann auch eine Eigenerklärung abgegeben werden.
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