Superbonus 110% und das Servicepaket der KlimaHaus Agentur

Mit dem Gesetzesdekret „Rilancio“, welches am 17. Juli 2020 in das Gesetz Nr. 77 umgewandelt worden ist, hat die italienische Regierung den Superbonus ins Leben gerufen. Die Steuererleichterung in Höhe von 110%, betrifft Maßnahmen, die zwischen dem 1. Juli 2020 und 31. Dezember 2021 durchgeführt werden:
Die Eingriffe für die der Superbonus zu 110% in Anspruch genommen werden kann, sind die so genannten "interventi trainanti":
Die Eingriffe für die der Superbonus zu 110% in Anspruch genommen werden kann, sind die so genannten "interventi trainanti":
Zu diesen als "mitziehenden" bezeichneten Ausgaben (interventi trainanti) kommen noch weitere Maßnahmen hinzu, sofern sie zusammen mit mindestens einer mitziehender Arbeit durchgeführt ("mitgezogen") werden. Dazu gehören beispielsweise die Installation von ans Stromnetz angeschlossene Photovoltaikanlagen, sowie von Ladestationen für Elektrofahrzeuge ("Säulen").
Die neuen Massnahmen kommen zu den bestehenden Steuerabzugsmöglichkeiten hinzu, einschliesslich der Steuerabzüge für die Verringerung des Erdbebenrisikos (sog. Sismabonus) und die energetische Sanierung von Gebäuden (sog. Ecobonus).
Die neuen Massnahmen kommen zu den bestehenden Steuerabzugsmöglichkeiten hinzu, einschliesslich der Steuerabzüge für die Verringerung des Erdbebenrisikos (sog. Sismabonus) und die energetische Sanierung von Gebäuden (sog. Ecobonus).
Die Neuigkeiten
Neben dieser sind weitere Neuigkeiten vorgesehen:
- Skonto in der Rechnung: Anstatt den Steuerabzug über die Steuererklärung in 5 Jahresraten in Anspruch zu nehmen, kann man sich für den Rabatt in der Rechnung (sconto in fattura) entscheiden, wo das Steuerguthaben an die Firma, welche die Arbeiten ausgeführt hat.
- Weitergabe des Steuerbonus: Der Steuerbonus kann an Dritte, wie z.B. Banken oder andere Finanzierungsinstitute, abgetreten werden die dann die Steuerabschreibung tätigen. Die Abtretung ist v.a. für Personen interessant, die nur ein geringes Einkommen erklären, oder nur über steuerfreies Einkommen (z.B. Einkommen aus landwirtschaftlicher Tätigkeit) oder nur über ersatzbesteuertes Einkommen (z.B. Einkommen aus Finanzvermögen, Anwendung der Pauschalbesteuerung für Kleinstunternehmen) verfügen.

Der im Gesetz vorgesehene Klassensprung um zwei Energieklssen
Die Voraussetzung für den Zugang zum Superbonus ist die Notwendigkeit einer Verbesserung der Energieklasse, d.h. der im Dekret vorgesehene "Sprung von zwei Klassen":
“Ai fini dell’accesso alla detrazione, gli interventi di cui ai commi 1 e 2 [cappotto, isolamento copertura, impianto, infissi, solare termico ecc., NdA] rispettano i requisiti minimi […] e, nel loro complesso, devono assicurare, anche congiuntamente agli interventi di cui ai commi 5 e 6 [fotovoltaico] , il miglioramento di almeno due classi energetiche dell’edificio, ovvero, se non possibile, il conseguimento della classe energetica più alta, da dimostrare mediante l’attestato di prestazione energetica (A.P.E), […], ante e post intervento, rilasciato da tecnico abilitato nella forma della dichiarazione asseverata.“
Wie wir im Auszug des Artikels lesen, ist es für den Zugang zum Superbonus notwendig, dass die energetischen Baumassnahmen zu einer Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen führt, was durch einen APE - Energieausweis - nach den Eingriffen nachgewiesen werden muss, in dem der Übergang von zwei Klassen im Vergleich zu dem vor den Eingriffen erstellten APE ersichtlich ist.
Anmerkungen:
“Ai fini dell’accesso alla detrazione, gli interventi di cui ai commi 1 e 2 [cappotto, isolamento copertura, impianto, infissi, solare termico ecc., NdA] rispettano i requisiti minimi […] e, nel loro complesso, devono assicurare, anche congiuntamente agli interventi di cui ai commi 5 e 6 [fotovoltaico] , il miglioramento di almeno due classi energetiche dell’edificio, ovvero, se non possibile, il conseguimento della classe energetica più alta, da dimostrare mediante l’attestato di prestazione energetica (A.P.E), […], ante e post intervento, rilasciato da tecnico abilitato nella forma della dichiarazione asseverata.“
Wie wir im Auszug des Artikels lesen, ist es für den Zugang zum Superbonus notwendig, dass die energetischen Baumassnahmen zu einer Verbesserung von mindestens zwei Energieklassen führt, was durch einen APE - Energieausweis - nach den Eingriffen nachgewiesen werden muss, in dem der Übergang von zwei Klassen im Vergleich zu dem vor den Eingriffen erstellten APE ersichtlich ist.
Anmerkungen:
- Laut nazionalen Normen gibt es 10 Energieklassen: A4, A3, A2, A1, B, C, D, E, F, G.
- Die klasse A4 ist die energieeffizienteste, während die Klasse G die schlechteste ist.
- Es handelt sich also nicht um KlimaHaus Klassen.

Das "Servicepaket Superbonus" der KlimaHaus Agentur
Die KlimaHaus Agentur bietet ein "Dienstleistungspaket Superbonus" für denjenigen an, die beabsichtigen Interventionen an einem Gebäude in der Provinz Bozen durchzuführen und die Möglichkeit der Steuerabschreibung des Superbonus 110% in Anspruch zu nehmen. Von der Prüfung des Ist-Zustandes des Gebäudes, über die energetischen Berechnungen (APE ex ante, APE ex post), Beratung, die Lokalaugenscheine, Zertifikate und Bescheinigungen bis hin zur Übersendung der notwendigen Dokumentation an die ENEA.
Anmerkungen:
Anmerkungen:
- Dies ist ein Angebot, es gibt keine Verpflichtung, die Dienstleistungen der KlimaHaus Agentur in Anspruch zu nehmen. Der Bauherr der den 110% Superbonus verwenden möchte, kann sich auch an einen freiberuflichen Techniker wenden.
- Es ist immer notwendig einen Techniker zu beauftragen, der das Sanierungsprojekt ausarbeitet, die Baustelle leitet bzw. die Bauleitung übernimmt.

Die Schritte, Aktivitäten und Preise des Servicepakets Superbonus KlimaHaus
Phasen | Beschreibung | Kosten |
---|---|---|
Phase 1 Bestandsaufnahme und energetischer Checkup für den Superbonus |
|
1.800 € + 0,87 €/m² für NGF > 500 m² |
Phase 2 Beratung und Simulation |
|
2.000 € |
Phase 3 Kontrolle energetische Qualität in Ausführungsphase |
|
|
Phase 4 Erbringung der erforderlichen Nachweise |
|
|
Phase 5 Kontrollen |
|
|
GESAMT | 3.800 € + 0,87 €/m² für NGF > 500 m² |
|
Zusatzleistungen | Sollte eine Abrechnung bei Baufortschritten (max. 2) erforderlich sein, werden je Baufortschritt (max. 2) 900 € + MwSt. zusätzlich zu obigem Tarif berechnet. | 900 € je Baufortschritt |
Das Ansuchen
Das Ansuchen um das Servicepaket der KlimaHaus Agentur:
Das Ansuchen kann hier heruntergeladen werden. Die Agentur behält sich vor, das Ansuchen jederzeit abzuändern. Es kann immer nur mit der aktuell gültigen und auf superbonus.klimahausagentur.it zum Download bereit gestellten Fassung angesucht werden.
Wichtig:
Das vorliegende Dienstleistungspaket beruht auf den beiden Dekreten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 3. August 2020 (Decreto requisiti tecnici e massimali di costo) und vom 6. August 2020 (Decreto Asseverazioni), welche bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht im Amtsblatt der Republik Italien veröffentlicht wurden. Sollten sich bei der Veröffentlichung im Amtsblatt grundlegende Voraussetzungen für die gegenständlichen Dienstleistungen der Agentur ändern, behält sich diese das Recht vor, das Angebot entsprechend abzuändern oder ggf. auch zurückzuziehen.
Die Warteliste:
Bitte beachten Sie, dass die KlimaHaus Agentur die eingehenden Ansuchen und deren Unterlagen registriert und eine Warteliste erstellt.
Sie behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Anzahl der Anfragen und der internen Kapazitäten und Ressourcen, die für die Ausführung aller Dienstleistungen zur Verfügung stehen, anzunehmen, oder auch abzulehnen. Innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen wird der Antragsteller informiert ob das Ansuchen weiter bearbeitet wird.
Das Ansuchen kann hier heruntergeladen werden. Die Agentur behält sich vor, das Ansuchen jederzeit abzuändern. Es kann immer nur mit der aktuell gültigen und auf superbonus.klimahausagentur.it zum Download bereit gestellten Fassung angesucht werden.
Wichtig:
Das vorliegende Dienstleistungspaket beruht auf den beiden Dekreten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung vom 3. August 2020 (Decreto requisiti tecnici e massimali di costo) und vom 6. August 2020 (Decreto Asseverazioni), welche bis zum heutigen Zeitpunkt noch nicht im Amtsblatt der Republik Italien veröffentlicht wurden. Sollten sich bei der Veröffentlichung im Amtsblatt grundlegende Voraussetzungen für die gegenständlichen Dienstleistungen der Agentur ändern, behält sich diese das Recht vor, das Angebot entsprechend abzuändern oder ggf. auch zurückzuziehen.
Die Warteliste:
Bitte beachten Sie, dass die KlimaHaus Agentur die eingehenden Ansuchen und deren Unterlagen registriert und eine Warteliste erstellt.
Sie behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der Anzahl der Anfragen und der internen Kapazitäten und Ressourcen, die für die Ausführung aller Dienstleistungen zur Verfügung stehen, anzunehmen, oder auch abzulehnen. Innerhalb von ca. 10 Arbeitstagen wird der Antragsteller informiert ob das Ansuchen weiter bearbeitet wird.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten
- Der Einnahmenagentur (Agenzia delle Entrate) - spezielle Seite betreffend Superbonus 110%
- Der Einnahmenagentur (Agenzia delle Entrate) - die offiziellen Antworten auf verschiedene Fragen
- Des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (ministero dello svilluppo economico)
- Des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (ministero dello svilluppo economico) - decreto asseverazioni
- Des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (ministero dello svilluppo economico) - decreto requisiti
- RaiNews.it - Superbonus del 110%, ok per familiari e conviventi del 08/08/2020
- Webinar vom 06.08.2020 zum Superbonus 110% (NOI Techpark, Avv. Emilio Sani, KlimaHaus)
- Italienische Regierung Präsidentschaft des Ministerrats *New