Meldungen von unerlaubten Handlungen - Whistleblowing
Meldungen von unerlaubten Handlungen - Whistleblowing
Die Bediensteten der Agentur für Energie Südtirol - Klimahaus können unerlaubte Handlungen melden, von denen sie in Kenntnis gekommen sind.
Als unerlaubte Handlungen gelten insbesondere Korruption und andere Straftaten, die sich gegen die Agentur richten, Sachverhalte, die einen Vermögensschaden für die Agentur bedingen, sowie Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere disziplinarrechtliche Bestimmungen.
Die Identität des Hinweisgebers wird streng vertraulich behandelt und ohne sein Einverständnis nicht bekannt gegeben, es sei denn, die Kenntnis ist für die Verteidigung des Beschuldigten unabdingbar.
Für die Meldung wird ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt.
Die Meldung kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
Als unerlaubte Handlungen gelten insbesondere Korruption und andere Straftaten, die sich gegen die Agentur richten, Sachverhalte, die einen Vermögensschaden für die Agentur bedingen, sowie Verstöße gegen den Verhaltenskodex oder andere disziplinarrechtliche Bestimmungen.
Die Identität des Hinweisgebers wird streng vertraulich behandelt und ohne sein Einverständnis nicht bekannt gegeben, es sei denn, die Kenntnis ist für die Verteidigung des Beschuldigten unabdingbar.
Für die Meldung wird ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt.
Die Meldung kann auf folgende Art und Weise erfolgen:
- per E-Mail an die eigens eingerichtete Adresse: whistleblower@klimahausagentur.it
- auf dem Postweg: Der Umschlag muss VERSCHLOSSEN sein und ist mit der Beschriftung VERTRAULICH PERSÖNLICH versehen. Er wird an folgende Adresse gerichtet:
Agentur für Energie Südtirol-Klimahaus
z. Hd. des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung
A. Voltastr. 13A, 39100 Bozen
Man bittet, der Meldung die unterzeichnete Kopie von einem Ausweis beizulegen.
- durch eine Erklärung, die mündlich in Gegenwart des Verantwortlichen für die Korruptionsvorbeugung abgegeben wird (es wird dazu ein schriftliches Protokoll verfasst)