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- Anlagentechnik -
Anlagenheft und Energieeffizienzkontrollen
Um den Eigentümern, Betreibern und den Wartungsunternehmen Klarheit über die normativen Vorgaben und Verpflichtungen (Wartung) zu geben und zu bestimmen, wer im Bereich Sicherheit der Anlagen und Energieeffizienz verantwortlich ist, hat die Landesregierung mit Beschluss Nr. 172 vom 14.02.2017 eine neue Fassung des Anlagenheftes eingeführt.
Alle Daten über die Anlage selbst und über die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung müssen im Anlagenheft festgehalten werden. Geregelt wurden im Beschluss auch die Zeitabstände für die Wartung der Anlagen. Das Kehren der Kamine ist über die Kehrordnung geregelt und bleibt unverändert.
Detaillierte Informationen erteilt das Amt für Brandverhütung unter den Telefonnummern 0471 416020 oder 416021 oder via E-Mail: brandverhuetung@provinz.bz.it.
Alle Daten über die Anlage selbst und über die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung müssen im Anlagenheft festgehalten werden. Geregelt wurden im Beschluss auch die Zeitabstände für die Wartung der Anlagen. Das Kehren der Kamine ist über die Kehrordnung geregelt und bleibt unverändert.
Detaillierte Informationen erteilt das Amt für Brandverhütung unter den Telefonnummern 0471 416020 oder 416021 oder via E-Mail: brandverhuetung@provinz.bz.it.
Anlagenheft
- Anlagenheft gemäß Artikel 7 Absatz 7 des Dekretes des Landeshauptmanns vom 22. Juni 2026, Nr. 18 betreffend die Durchführungsverordnung über die allgemeinen Brandschutzverfahren, genehmigt mit Dekret Nr. 146/2026 des Direktors des Funktionsbereichs Brandschutz.
- Anmerkungen für das Ausfüllen des Anlagenhefts (Anlage B des Dekrets 146/2026)
- Verpflichtung Anlagenheft:
Dekret des Landeshauptmanns vom 22. Juni 2026, Nr. 18 siehe Art. 7, Absatz 7:
(7) Der Eigentümer/die Eigentümerin ist verpflichtet, das Anlagenheft, das gemäß den entsprechenden Anmerkungen auszufüllen ist, zu führen und bei der Anlage zu verwahren. Die Vorlage des Anlagenhefts und die Anmerkungen für das Ausfüllen des Anlagenheftes werden mit Dekret des Direktors/der Direktorin des Funktionsbereichs Brandschutz nach Anhören der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz und der Agentur für Energie Südtirol – KlimaHaus genehmigt und auf den jeweiligen institutionellen Webseiten zur Verfügung gestellt. Es werden nur jene Formblätter des Anlagenheftes ausgefüllt, die den jeweiligen Typ der Heizungsanlage betreffen. Die weiteren Abschnitte, die nicht unmittelbar auf die jeweilige Heizungsanlage anwendbar sind, werden nur im Fall anderweitiger gesetzlicher Pflichten ausgefüllt.
Energieeffizienzkontrollen
Energieeffizienzkontrollen und -berichte:
Art. 10 und Art. 11 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 18. März 2025, Nr. 6 - Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus.
Art. 10 und Art. 11 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 18. März 2025, Nr. 6 - Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1275, und Energiebonus.