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Ihr KlimaHaus Energieausweis
Infos, Gültigkeit, Duplikat

Der KlimaHaus Energieausweis ist ein Bedarfsausweis, das heißt es werden der Primär- und der Endenergiebedarf ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird bestimmt über die energetische Qualität der Gebäudehülle und den technischen Anlagen zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. In die Berechnung des Energiebedarfs fließen alle energierelevanten Faktoren ein, wie z. B. Gebäudevolumen und -flächen, Bauweise, Material der Wärmedämmung, Anlagentyp zur Erzeugung von Warmwaser und Heizwärme.
Die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus ist ein neutrales Zertifizierungsinstitut und einzige Einrichtung in der Autonomen Provinz Bozen, die zur Ausstellung des KlimaHaus Energieausweises berechtigt ist.
Klicken Sie auf die farbigen Boxen (Publikationen / Themen) ganz unten auf dieser Seite um mehr zu erfahren.
Die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus ist ein neutrales Zertifizierungsinstitut und einzige Einrichtung in der Autonomen Provinz Bozen, die zur Ausstellung des KlimaHaus Energieausweises berechtigt ist.
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Die Gültigkeitsdauer des KlimaHaus Energieausweises - Eigenerklärung zur Verlängerung
Der KlimaHaus Energieausweis hat wie alle Energieausweise eine gesetzliche Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. (EU bzw. staatliche Regelung) Er muss bei jedem Eingriff, "...der die Energieeffizienz wesentlich (mind. um eine KlimaHaus Klasse) ändert..." aktualisiert werden. (Definition laut Dekret des Landeshauptmanns Nr. 16 vom 20.04.2020 , Art. 7.2 in geltender Fassung)
Haben keine "größeren Bauarbeiten" stattgefunden, so fügt der Eigentümer oder der Verwalter der Miteigentumsgemeinschaft dem KlimaHaus Ausweis vor Ablauf dieser Frist eine Eigenerklärung hinzu, die dessen Gültigkeit um weitere 10 Jahre verlängert. Eine Kopie der Eigenerklärung muss an die KlimaHaus Agentur übermittelt werden. Senden Sie die ausgefüllte Eigenerklärung einfach an die E-Mail-Adresse technik@klimahausagentur.it Sollte der KlimaHaus Energieausweises Ihres Gebäudes verfallen sein (10 Jahre ab Ausstellungsdatum) und Sie haben keine Eigenerklärung erstellt und beigelegt bzw. an die KlimaHaus Agentur übermittelt, bitte kontaktieren Sie uns einfach telefonisch. (0471 062140)
Achtung:
Haben keine "größeren Bauarbeiten" stattgefunden, so fügt der Eigentümer oder der Verwalter der Miteigentumsgemeinschaft dem KlimaHaus Ausweis vor Ablauf dieser Frist eine Eigenerklärung hinzu, die dessen Gültigkeit um weitere 10 Jahre verlängert. Eine Kopie der Eigenerklärung muss an die KlimaHaus Agentur übermittelt werden. Senden Sie die ausgefüllte Eigenerklärung einfach an die E-Mail-Adresse technik@klimahausagentur.it Sollte der KlimaHaus Energieausweises Ihres Gebäudes verfallen sein (10 Jahre ab Ausstellungsdatum) und Sie haben keine Eigenerklärung erstellt und beigelegt bzw. an die KlimaHaus Agentur übermittelt, bitte kontaktieren Sie uns einfach telefonisch. (0471 062140)
Achtung:
- Wenn Sie ein Duplikat des KlimaHaus - Energieausweises benötigen, senden Sie uns bitte umgehend einen Antrag auf ein digitales Duplikat zusammen mit der Eigenerklärung, indem Sie den unten stehenden Anweisungen folgen.
Sie benötigen eine beglaubigte Kopie des KlimaHaus Energieausweises?
Bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage per Email an die Adresse technik@klimahausagentur.it mit folgenden Informationen:
- Ausweisnummer oder Kopie des Energieausweises
- Rechnungsdaten (Name, Adresse St.Nr.)
Innerhalb von etwa 3 Tagen erhalten Sie ein Email mit dem digital unterzeichneten Energieausweis und der Rechnung. Die Bearbeitungsgebühren belaufen sich auf 25€. Der Betrag kann anschließend einfach überwiesen werden.
►Klicken Sie hier um uns Ihre Anfrage für ein Duplikat zu senden
Der KlimaHaus Energieausweis ist digital
Nach den verschiedenen Dokumentenprüfungen und Vor-Ort-Audits sendet die KlimaHaus-Agentur das KlimaHaus-Zertifikat in Form einer PDF-Datei mit einer digitalen Signatur per E-Mail an den Kunden.
Dieses elektronische Dokument hat volle rechtliche Gültigkeit und kann daher für alle Belange verwendet werden (Behördliche Genehmigungen, Verträge...).
Dieses elektronische Dokument hat volle rechtliche Gültigkeit und kann daher für alle Belange verwendet werden (Behördliche Genehmigungen, Verträge...).
- Eine digitale Signatur ist das elektronische Äquivalent einer handschriftlichen Unterschrift, da sie die Authentizität und Integrität des Dokuments garantiert. Der Unterschied zwischen einer handschriftlichen Unterschrift und einer digitalen Unterschrift besteht darin, dass bei der handschriftlichen Unterschrift die Authentizität an die Grafik der unterzeichnenden Person gebunden ist, während sich die Authentizität bei der digitalen Unterschrift aus dem Besitz eines IT-Geräts durch den Unterzeichner ergibt.
- Das signierte KlimaHaus-Zertifikat ist in jedem Fall 10 Jahre ab der Erstausstellung gültig, unabhängig davon, ob (in der Regel nach 3 Jahren) das digitale Signaturzertifikat abläuft. Wichtig ist, dass die digitale Signatur innerhalb ihres Gültigkeitszeitraums verwendet wurde.
