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- Gebäudezertifizierung -
Ihr KlimaHaus Energieausweis

Der KlimaHaus Energieausweis ist ein Bedarfsausweis, d. h. es werden der Primär- und der Endenergiebedarf ausgewiesen. Der Energiebedarf eines Gebäudes wird bestimmt über die energetische Qualität der Gebäudehülle und den technischen Anlagen zum Heizen und zur Warmwasserbereitung. In die Berechnung des Energiebedarfs fließen alle energierelevanten Faktoren ein, wie z. B. Gebäudevolumen und -flächen, Bauweise, Material der Wärmedämmung, Anlagentyp zur Erzeugung von Warmwaser und Heizwärme.
Die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus ist ein neutrales Zertifizierungsinstitut und einzige Einrichtung in der Autonomen Provinz Bozen, die zur Ausstellung des KlimaHaus Energieausweises berechtigt ist.
Lesen Sie hier mehr zu den Themen:
Die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus ist ein neutrales Zertifizierungsinstitut und einzige Einrichtung in der Autonomen Provinz Bozen, die zur Ausstellung des KlimaHaus Energieausweises berechtigt ist.
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Der KlimaHaus Energieausweis in der Autonomen Provinz Bozen - Fälligkeit
Der KlimaHaus Energieausweis hat wie alle Energieausweise eine gesetzliche Gültigkeit von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum. (EU bzw. staatliche Regelung) Er muss bei jedem Eingriff, "...der die Energieeffizienz wesentlich (mind. um eine KlimaHaus Klasse) ändert..." aktualisiert werden. (Definition laut Beschluss der Landesregierung Nr. 235 vom 31.03.2020 , Art. 7.2 in geltender Fassung)
Haben keine "größeren Bauarbeiten" stattgefunden, so fügt der Eigentümer oder der Verwalter der Miteigentumsgemeinschaft dem KlimaHaus Ausweis vor Ablauf dieser Frist eine Eigenerklärung hinzu, die dessen Gültigkeit um weitere 10 Jahre verlängert. Eine Kopie der Eigenerklärung muss an die KlimaHausAgentur übermittelt werden. Senden Sie die ausgefüllte Eigenerklärung einfach an die E-Mail Adresse technik@klimahausagentur.it Sollte der KlimaHaus Energieausweises Ihres Gebäudes verfallen sein (10 Jahre ab Ausstellungsdatum) und Sie haben keine Eigenerklärung erstellt und beigelegt bzw. an die KlimaHaus Agentur übermittelt, bitte kontaktieren Sie uns einfach telefonisch. (0471 062140)
Haben keine "größeren Bauarbeiten" stattgefunden, so fügt der Eigentümer oder der Verwalter der Miteigentumsgemeinschaft dem KlimaHaus Ausweis vor Ablauf dieser Frist eine Eigenerklärung hinzu, die dessen Gültigkeit um weitere 10 Jahre verlängert. Eine Kopie der Eigenerklärung muss an die KlimaHausAgentur übermittelt werden. Senden Sie die ausgefüllte Eigenerklärung einfach an die E-Mail Adresse technik@klimahausagentur.it Sollte der KlimaHaus Energieausweises Ihres Gebäudes verfallen sein (10 Jahre ab Ausstellungsdatum) und Sie haben keine Eigenerklärung erstellt und beigelegt bzw. an die KlimaHaus Agentur übermittelt, bitte kontaktieren Sie uns einfach telefonisch. (0471 062140)