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Neue Blower-Door-Richtlinie für KlimaHaus Zertifizierungen

Blowerdoorrichtlinie
Die KlimaHaus-Agentur hat eine umfassende neue Richtlinie für die Durchführung von Luftdichtheitsmessungen (Blower-Door-Tests) veröffentlicht. Das Dokument dient ab sofort als verbindliches Bezugsdokument für alle energetischen KlimaHaus Zertifizierungen und definiert präzise die Verfahrensweise gemäß der geltenden Norm UNI EN ISO 9972:2015.

Wesentliche Neuerungen der Richtlinie
Die überarbeitete Richtlinie bringt einige wichtige Änderungen mit sich:
  • Neu definiert wurde die Berechnung des zu prüfenden Innenvolumens: Dieses entspricht nicht mehr automatisch dem in der KlimaHaus-Berechnung angegebenen beheizten Brutto/Nettovolumen, sondern muss vom Techniker gemäß der geltenden Norm berechnet werden, wobei Innenwände für Volumenberechnung nicht zu berücksichtigen ist.
  • Für die KlimaHaus-Zertifizierung werden Verfahren A oder Verfahren B anerkannt, die in der Anlage A definiert sind.
  • Die Anlage B der Erklärung des Technikers, wo das Messgerät kalibriert ist.
Anerkannte Verfahren und ihre Anwendung
Für die KlimaHaus-Zertifizierung werden ausschließlich zwei Verfahren anerkannt:
  1. Verfahren 1: Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand
  2. Verfahren 2: Prüfung der Gebäudehülle, wo aufgrund des Baufortschrittes einige Komponenten (GTA) fehlen können.
Sofern es der Baufortschritt zulässt, muss vorrangig das Verfahren 1 angewendet werden. Nur wenn der Baufortschritt dies nicht erlaubt oder wenn bei Verfahren 1 der vorgegebene Grenzwert überschritten wird, kann Verfahren 2 zum Einsatz kommen – was technisch zu begründen und entsprechend zu dokumentieren ist.
Zudem enthält die Richtlinie spezielle Regelungen für Mehrfamilienhäuser, insbesondere für Dachgeschosswohnungen, sowie umfassende Dokumentationsanforderungen mit einem neuen Anhang B zur Kalibrierung der Messgeräte.

Die vollständige Richtlinie mit allen technischen Details finden Sie hier.