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Solarstrom: Südtirol fördert Solaranlagen für öffentliche Verwaltungen

PhotovoltaikoeffentlicheGebaeude
Das Land Südtirol unterstützt öffentliche Verwaltungen dabei, den Ausbau von Solarenergie voranzutreiben. Eine neue Förderrichtlinie ermöglicht es Verwaltungen, finanzielle Unterstützung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden und Parkplätzen zu erhalten.
"Mit dem Klimaplan haben wir uns zum Ziel gesetzt, den Anteil erneuerbareEnergie von derzeit 67 Prozent auf 75 Prozent bis zum Jahr 2030 und auf 85 Prozent bis zum Jahr 2037 zu steigern", erklärt Umwelt-, Natur- und Klimaschutzlandesrat Peter Brunner.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung richtet sich an öffentliche Verwaltungen, die PV-Anlagen auf Dächern, Gebäuden oder als Überdachungen für Parkplätze mittels Leasingverträgen errichten lassen. Da die Kosten hierbei über laufende Ausgaben und nicht über eine einmalige Investition abgedeckt werden, sollen auch alternative Finanzierungsmodelle wie Investmentfonds zugänglich gemacht werden.
Die Verwaltungen stellen die notwendigen Flächen zur Verfügung, müssen aber nicht die gesamte Investition selbst tragen. Sie profitieren von vergünstigtem Strom, können den erzeugten Strom für den Eigenverbrauch nutzen, den Überschuss ins Netz einspeisen oder ihn in Energiegemeinschaften einbringen.
Förderhöhe und Antragstellung
  • PV-Anlagen auf Gebäuden und Dächern: Die Förderung beträgt 30 % der zugelassenen Ausgaben.
  • PV-Anlagen als Parkplatzüberdachungen: Die Förderung liegt bei 40 % der zugelassenen Ausgaben. Hierbei werden sowohl die Solarmodule als auch die Trägerstruktur gefördert.
Anträge müssen beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden, bevor der Leasingvertrag abgeschlossen wird. Die Einreichfrist für dieses Jahr ist der 1. Oktober 2025. Für die folgenden Jahre gilt der Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni.