Zahlungen der Verwaltung
Daten zur Bezahlung
Die Verwaltung veröffentlicht in diesem Abschnitt die Daten über ihre eigenen Zahlungen in Bezug auf die Art der getätigten Ausgaben, den zeitlichen Bezugsrahmen und die Begünstigten (Art. 4-bis, Absatz 2, Gesetzesdekret Nr. 33/2013).
Daten zur Bezahlung des "servizio sanitario nazionale"
- Die Verwaltung ist dazu nicht verpflichtet.
Indikator für die vierteljährliche Pünktlichkeit von Zahlungen
Artikel 33 des Gesetzesdekrets Nr. 33/2013, geändert durch Artikel 8 Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 66/2014, sieht vor, dass die öffentlichen Verwaltungen jährlich den Indikator für die Pünktlichkeit der Zahlungen (Indikator für die durchschnittlichen Zahlungsfristen beim Kauf von Waren, Dienstleistungen und Lieferungen) veröffentlichen. Das Schema für die Veröffentlichung des Indikators wurde durch Artikel 9 des Erlasses des Premierministers vom 22. September 2014 festgelegt, und die Berechnung des Indikators erfolgte auf der Grundlage der Daten, die vom Informationssystem des Obersten Rechnungshofs des Staates, über das alle Zahlungen der Verwaltung abgewickelt werden, bereitgestellt werden, unter Bezugnahme auf elektronische Rechnungen.
Der Indikator für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen [...] wird berechnet als die Summe der tatsächlichen Tage zwischen dem Fälligkeitsdatum der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung und dem Datum der Zahlung an die Lieferanten, multipliziert mit dem fälligen Betrag, für jede für ein Handelsgeschäft ausgestellte Rechnung, verglichen mit der Summe der Beträge in der Referenzperiode. Zeiträume, in denen der Betrag uneinbringlich war, da die Zahlungsaufforderung Gegenstand von Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten ist, werden in der Berechnungsperiode ausgeschlossen. Der Indikator wird gemäß Artikel 10 Absätze 1, 2 und 3 des Erlasses des Premierministers vom 22.9.2014 veröffentlicht.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Indikatoren für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen der Entität.
Der Indikator für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen [...] wird berechnet als die Summe der tatsächlichen Tage zwischen dem Fälligkeitsdatum der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung und dem Datum der Zahlung an die Lieferanten, multipliziert mit dem fälligen Betrag, für jede für ein Handelsgeschäft ausgestellte Rechnung, verglichen mit der Summe der Beträge in der Referenzperiode. Zeiträume, in denen der Betrag uneinbringlich war, da die Zahlungsaufforderung Gegenstand von Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten ist, werden in der Berechnungsperiode ausgeschlossen. Der Indikator wird gemäß Artikel 10 Absätze 1, 2 und 3 des Erlasses des Premierministers vom 22.9.2014 veröffentlicht.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der Indikatoren für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen der Entität.
ZEITRAUM | Durchschnittliche Tage. Zahlung | INDEX | |
01.01.2019 | 31.03.2019 | 21,06 | -0,72 |
01.04.2019 | 30.06.2019 | 15,44 | 0,44 |
01.07.2019 | 30.09.2019 | 13,86 | 0,68 |
01.10.2019 | 31.12.2019 | 14,71 | -0,13 |
2019 | 15,23 | 0,62 |
ZEITRAUM | Durchschnittliche Tage. Zahlung | INDEX | |
01.01.2020 | 31.03.2020 | 19 | 0,39 |
01.04.2020 | 30.06.2020 | 17 | 0,06 |
01.07.2020 | 30.09.2020 | 21 | -1,09 |
01.10.2020 | 31.12.2020 | 20 | -1,31 |
2020 | 19,25 | -0,49 |
ZEITRAUM/PERIODO | Durchschnittliche Tage. Zahlung/ Media gg. Pagamento | INDEX/INDICATORE | |
01.01.2021 | 31.03.2021 | 29,16 | 0,31 |
01.04.2021 | 30.06.2021 | 28,20 | -0,39 |
01.07.2021 | 30.09.2021 | 30,49 | 0,96 |
01.10.2021 | 31.12.2021 | 29,93 | 0,81 |
2021 | 29,45 | 0,42 |
Gesamtbetrag der Schulden
Bezüglich der Daten, auf die in Artikel 5, Absatz 1 des Gesetzesdekrets Nr. 35 vom 8. April 2013 Bezug genommen wird, das mit Änderungen durch das Gesetz Nr. 64 vom 6. Juni 2013 umgewandelt wurde, wird darauf hingewiesen, dass die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus, als instrumentelles Organ einer anderen öffentlichen Körperschaft, vom Anwendungsbereich der Gesetzgebung ausgeschlossen ist, wie im Punkt 2 des Rundschreibens Nr. 36 vom 27. November 2012 angegeben.
- Die Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus hat keine sicheren, liquiden und fälligen Schulden und musste daher nicht die in Art. 6, Absatz 3 (Zahlungsplan) und Art. 6, Absatz 9 (Mitteilung an die Gläubiger) des Gesetzesdekrets Nr. 35 vom 08.04.2013, geändert durch das Umwandlungsgesetz Nr. 64 vom 06.06.2013, vorgesehenen Verpflichtungen erfüllen.
IBAN und elektronische Zahlungen
Die Verwaltung veröffentlicht die IBAN-Codes zur Identifizierung des Zahlungskontos, d.h. die Zuordnung der Zahlung zur Staatskasse, über das die zahlenden Parteien Zahlungen per Bank- oder Postüberweisung vornehmen können, bzw. die Kennungen des Postkontos, auf das die zahlenden Parteien Zahlungen per Postwurfsendung vornehmen können; außerdem die für die Zahlung zwingend anzugebenden Zahlungsidentifikationscodes (Art. 36, Gesetzesdekret Nr. 33/2013; Art. 5, Abs. 1, Gesetzesdekret 82/2005).
IBAN-Codes für Zahlungen:
IBAN-Codes für Zahlungen:
- RAIFFEISENKASSE RITTEN G.M.B.H.
Filiale BOZEN
Weggensteinstraße 36/a - 39100 Bozen
IBAN: IT19 W0818711600000004041461
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- Raiffeisen Landesbank AG
Laurinstraße, 1 - 39100 Bozen
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