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Holzbaufonds: Klimaneutrales Bauen mit Holz wird belohnt

holzbaufond
Die Landesregierung fördert den Holzbau bei öffentlichen Gebäuden und Bauwerken - Für dieses Jahr sind dafür im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar - Einreichfrist verlängert.

Nach dem ersten Gesuchsaufruf erhalten heuer drei Gemeinden rund 451.000 Euro an Beiträgen aus dem Holzbaufonds für öffentliche Bauvorhaben, die in Holzbauweise umgesetzt werden: Prad am Stilfserjoch für die Erweiterung der Grundschule, Algund für das Kulturzentrum und die Bezirksgemeinschaft Vinschgau für das 0km Holzhaus Martell. Diese drei neuen öffentlichen Gebäude ergeben nach Bauabschluss zusammen einen Klimaschutzbeitrag von insgesamt 901 Tonnen an langfristig gebundenem Kohlenstoff.  Der Holzbaufonds wurde 2023 von der Landesregierung eingerichtet und wird bis 2030 jährlich mit 1,2 Millionen Euro ausgestattet. Zugang zu diesem Fonds haben öffentliche Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder Eigenverwaltungen von Gemeinnutzungsgütern, da die öffentlichen Körperschaften Vorreiter in einer klimapositiven Baukultur sein sollten. Da für dieses Jahr im Holzbaufonds noch Mittel verfügbar sind, wurde die Einreichfrist verlängert. 

Förderung von Neubauten und Erweiterungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke
Gefördert werden über den Holzbaufonds der Neubau von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer Bruttogeschoßfläche von mindestens 300 Quadratmetern sowie Erweiterungen und Aufstockungen von Gebäuden für öffentliche Zwecke mit einer zusätzlichen Bruttogeschoßfläche von mindestens 100 Quadratmetern sowie andere Bauvorhaben mit öffentlicher Nutzung in Holz- oder Holzmischbauweise.
Die Förderhöhe beträgt 500 Euro je Tonne gespeichertem Kohlenstoff im Bauwerk in den Holzbauelementen und Dämmstoffen der oberirdischen Gebäudeteile. Anträge mit einem Betrag unter 25.000 Euro werden nicht gefördert. Die maximale Gesamtförderung beträgt 200.000 Euro je Baumaßnahme. Der Nachweis für den geplanten Einsatz der nachwachsenden, kohlenstoffspeichernden Bau- und Dämmstoffe aus nachhaltiger Bewirtschaftung erfolgt über das Berechnungstool "CO2-Tool_Wood": Damit wird die verbaute Menge an nachwachsenden Rohstoffen im Projekt und die damit verbundene Speichermenge an CO2 ermittelt.

Förderanträge vor Baubeginn einreichen - Neue Einreichfrist 15. September
Die Förderanträge müssen vor Baubeginn bei der Landesabteilung Forstdienst in elektronischer Form eingereicht werden, und zwar innerhalb 15. September 2025.
Alle Informationen und Gesuchsunterlagen gibt's hier.

LPA
Foto: LPA/Landesabteilung Forstdienst/Gemeinde Mals