Allgemeine Bestimmungen
Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
In diesem Abschnitt ist der Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz samt Anlagen publiziert;
2018:
Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
Dekret des Generaldirektors Nr. 2018/01
Bericht über die Wirksamkeit der definierten Präventionsmassnahmen des Dreijahresplans zur Verhinderung von Korruption und Transparenz Jahr 2018
2019:
Dreijahresplan 2019 - 2021 für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
2020:
Dreijahresplan 2020 - 2022 für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
2021:
Dreijahresplan 2021 - 2023 für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
2018:
Dreijahresplan für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
Dekret des Generaldirektors Nr. 2018/01
Bericht über die Wirksamkeit der definierten Präventionsmassnahmen des Dreijahresplans zur Verhinderung von Korruption und Transparenz Jahr 2018
2019:
Dreijahresplan 2019 - 2021 für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
2020:
Dreijahresplan 2020 - 2022 für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
2021:
Dreijahresplan 2021 - 2023 für die Vorbeugung der Korruption und die Transparenz
Generelle Akten
Regulatorische Hinweise zu Organisation und Aktivitäten
In diesem Abschnitt finden Sie die rechtlichen Hinweise, die die Gründung, Organisation und Tätigkeit der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus regeln.
Allgemeine Verwaltungsakten
Die Verwaltung der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus veröffentlicht in dieser Sektion: Richtlinien, Rundschreiben, Programme, Anweisungen und alle Unterlagen, die sie allgemein über die Organisation, die Funktionen, die Ziele, die Verfahren oder die die Auslegung von Rechtsvorschriften bestimmen, die Bestimmungen für die Anwendung betreffen oder diktieren (Artikel 12, Absatz 1, Gesetzesdekret Nr. 33/2013).
Strategische Dokumente
In diesem Abschnitt werden die Richtlinien, das Programmplanungsdokument, die strategischen Ziele zur Korruptionsprävention und Transparenz veröffentlicht (Artikel 12, Absatz 1, Gesetzesdekret Nr. 33/2013).
Regionale Statuten und Gesetze
In diesem Abschnitt werden die aktualisierten offiziellen Einzelheiten und Texte der Statuten und die Regeln des Regionalrechts veröffentlicht, die die Funktionen, die Organisation und die Durchführung der Tätigkeiten der Verwaltung regeln (Artikel 12, Absatz 2, Gesetzesverordnung Nr. 33/2013).
Ethik- und Verhaltenskodex
Die Agentur publiziert in diesem Abschnitt den Ethik- und Verhaltenskodex (art. 55, Abs. 2, d.lgs. n. 165/2001; arti. 12, Abs. 1, d.lgs. n. 33/2013).
In diesem Abschnitt finden Sie die rechtlichen Hinweise, die die Gründung, Organisation und Tätigkeit der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus regeln.
Allgemeine Verwaltungsakten
Die Verwaltung der Agentur für Energie Südtirol - KlimaHaus veröffentlicht in dieser Sektion: Richtlinien, Rundschreiben, Programme, Anweisungen und alle Unterlagen, die sie allgemein über die Organisation, die Funktionen, die Ziele, die Verfahren oder die die Auslegung von Rechtsvorschriften bestimmen, die Bestimmungen für die Anwendung betreffen oder diktieren (Artikel 12, Absatz 1, Gesetzesdekret Nr. 33/2013).
Strategische Dokumente
In diesem Abschnitt werden die Richtlinien, das Programmplanungsdokument, die strategischen Ziele zur Korruptionsprävention und Transparenz veröffentlicht (Artikel 12, Absatz 1, Gesetzesdekret Nr. 33/2013).
Regionale Statuten und Gesetze
In diesem Abschnitt werden die aktualisierten offiziellen Einzelheiten und Texte der Statuten und die Regeln des Regionalrechts veröffentlicht, die die Funktionen, die Organisation und die Durchführung der Tätigkeiten der Verwaltung regeln (Artikel 12, Absatz 2, Gesetzesverordnung Nr. 33/2013).
- Landesgesetz vom 23. Dezember 2010 , Nr. 15, Artiker 14/bis (Agentur für Energie – Südtirol)
- Landesgesetz vom 29. April 2019, Nr. 2
- Beschluss der Landesregierung vom 02. Mai 2017, Satzung/Statut der Agentur
Ethik- und Verhaltenskodex
Die Agentur publiziert in diesem Abschnitt den Ethik- und Verhaltenskodex (art. 55, Abs. 2, d.lgs. n. 165/2001; arti. 12, Abs. 1, d.lgs. n. 33/2013).
Informationspflichten für Bürger und Unternehmen
Zeitplan der administrativen Verpflichtungen
Zeitplan, der die Termine für das Inkrafttreten der neuen administrativen Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen angibt, die von den Verwaltungen im Sinne des Erlasses des Premierministers vom 8. November 2013 eingeführt wurden.
Nicht zutreffend, da nicht mit der Natur der Entität vereinbar.
Zeitplan, der die Termine für das Inkrafttreten der neuen administrativen Verpflichtungen für Bürger und Unternehmen angibt, die von den Verwaltungen im Sinne des Erlasses des Premierministers vom 8. November 2013 eingeführt wurden.
Nicht zutreffend, da nicht mit der Natur der Entität vereinbar.
Integritätspakts für Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen
Ernennung des Verantwortlichen für das einheitliche Verzeichnis der Vergabestellen (RASA)
Genehmigung des Integritätspakts für Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß Artikel 1, Absatz 17 des Gesetzes 190/2012
Genehmigung des Integritätspakts für Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen gemäß Artikel 1, Absatz 17 des Gesetzes 190/2012